Wärmebild

Energieausweis

sven stucki

Energieeffizientes Bauen


Ab 1.1.2009 tritt die neue Energieverordnung 2009 des Kantons Bern in Kraft.

Die Vorschriften entsprechen ungefähr den Vorgaben für Minergie Bauten jedoch wird auf eine kontrollierte Lüftung bewusst verzichtet. Der Höchstanteil an nicht erneuerbaren (fossilen) Brennstofen darf höchstens 80% betragen.

  • Wärmedämmung gemäss SIA-Norm 380/1, Ausgabe 2009
  • 80 % Höchstanteil an nicht erneuerbaren Energien
  • Klimaanlagen: Kein Bedarfsnachweis, sondern technische
  • Anforderungen (Anforderungen an die Energieeffizienz)
  • Lüftungsanlagen: Pflicht zur Wärmerückgewinnung
  • Ölheizkessel: Pflicht zur Nutzung der Kondensationswärme
  • Elektroboiler: Mindestens Wasservorwärmung mit nicht elektrischer Energie
  • Gebäudeenergieausweis als freiwilliges Instrument ab Sommer 2009

Wir unterstützen den Energieausweis für Gebäude nach EU-Norm EN 15603 der in der CH ab Sommer 2009
verfügbar ist. Er basiert auf dem sia-Merkblatt 2031 und informiert über den effektiven energetischen
Zustand von Gebäuden. Dies ermöglicht reele Informationen für Hauseigentümmer und Mieter sowie Markttransparenz.